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Satzung

 § 1

Name und Sitz

 Der Verein führt den  Namen „Weihnachtsmarkt Achenmühle e.V.“.

Der Verein hat seinen Sitz in Achenmühle.

 § 2

Zweck

 Zweck des Vereins ist die Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne von § 53 Abgabenverordnung sowie die Beschaffung von Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft. 

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenverordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

 

§ 3

Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jede Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen.

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben aber Anspruch auf Erstattung getätigter Auslagen.

Der Vereinsbeitrag wir von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

§ 4

Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Kassier, dem 1. und 2. Schriftführer und zwei Beisitzern.

Der 1. und 2. Vorsitzende ist je einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Der 1. Kassier führt über alle Einnahmen und Ausgaben Buch. Das Kassenbuch wird jährlich von zwei Abschlussprüfern geprüft.

Der Vorstand und die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung  auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

 

§ 5

Mitgliederversammlung 

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn sie von einem Drittel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.

Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand durch öffentlichen Anschlag in Höhenmoos und Achenmühle einberufen. Dabei ist die festgesetzte Tagesordnung anzugeben.

Beschlüsse und Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzuhalten.

 

§ 6

Auflösung des Vereins 

Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist die Mehrheit von 2/3 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Rohrdorf mit der Auflage es für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.

  

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 21. März 1995

Beschlossen und ändert die bisherige Satzung vom 25. September 1990.